Gefährdungsbeurteilung GBU

Jeder Betreiber von Aufzügen hat die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu erstellen.

Die Regeln für die GBU findet man in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese umfasst die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen, die Betreiber zu gewährleisten haben.

Bereits vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen wird eine GBU durchführt. Bei Vorkommen von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist eine GBU auch außerhalb der festgelegten Fristen durchzuführen.

Mit unserem fachkundigen Personal sind wir in der Lage, Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung zu einem fairen Preis anzubieten.

Falls sich aus der Gefährdungsbeurteilung Mängel ergeben, erhalten Sie von uns im Anschluss ein kostenfreies Angebot für die Abstellung der Mängel.