Für Betreiber von Aufzügen gibt es einige Verpflichtungen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Mit unserem Dienst als Aufzugswärter helfen wir Ihnen diese Verpflichtungen zu erfüllen!
Wir überprüfen Ihren Aufzug in regelmäßigen Abständen auf einwandfreien Zustand. Bei den regelmäßigen Kontrollen wird die Notrufeinrichtung überprüft, der Zugang zu der Anlage / Maschinenraum, Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs sowie Aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Notstrom, Schachtentrauchung oder eine Evakuierungssteuerung.
Im Anschluss wird jede Kontrolle sachgerecht dokumentiert und abgelegt.
Mit unserem fachkundigen Personal übernehmen wir die Kontrollen des Aufzugswärters / Beauftragte Person für Aufzugsanlagen.